Navigation überspringenSitemap anzeigen

Studienplatzklagen

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Art.12 Abs.1 Grundgesetz
Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl nachzugehen. Dieses Recht schließt auch ein, zum Studium seiner Wahl zugelassen werden zu können.

Aber einen Studienplatz zu erhalten ist heute (leider) keine Selbstverständlichkeit mehr. Gerade im Wunschstudium sind die Chancen in den Auswahlverfahren der Hochschulen nicht so gut. 

Häufig ist die einzige Möglichkeit einen Studienplatz zu erhalten eine Klage. Auf dieser Internetseite wollen wir Sie über die Möglichkeit informieren, sich in Ihr Wunschstudium einzuklagen

0511 / 69 68 45 0
Zum Seitenanfang